RS OGH 1979/5/2 1Ob583/79, 6Ob622/80, 1Ob785/82, 1Ob671/87, 5Ob166/09m

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Veröffentlicht am 02.05.1979
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Norm

ABGB §364c C1
KO §29 Z1

Rechtssatz

Ein unentgeltlich eingeräumtes Veräußerungs- und Belastungsverbot kann angefochten werden, wenn damit die konkursmäßige Veräußerung eines wesentlichen Teiles des Vermögens des Gemeinschuldners verhindert wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010773

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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