Norm
ABGB §923Rechtssatz
Der Leasinggeber leistet nur dafür Gewähr, daß die Sache sich bei Beginn in brauchbarem Zustand befindet, nicht aber dafür, daß dies auch während der gesamten Vertagsdauer der Fall ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018528Dokumentnummer
JJR_19790502_OGH0002_0010OB00586_7900000_004