Norm
ABGB §572Rechtssatz
Die Anfechtung eines unentgeltlichen Rechtsgeschäftes wegen Motivirrtums setzt dessen Kausalität für den Abschluss des Geschäftes voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0012441Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009