Norm
EHVB Pkt10 Z1aRechtssatz
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr fällt nicht unter das nach Pkt 10 EHVB versicherte Risiko, wenn die Kosten des Baues vierzigtausend Schilling oder mehr betragen. Es handelt sich hier nicht um eine Frage der Gefahrerhöhung, sondern um eine Risikobegrenzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080132Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2015