RS OGH 1979/5/3 7Ob7/79, 7Ob33/15a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1979
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Norm

EHVB Pkt10 Z1a
VersVG §6 E

Rechtssatz

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr fällt nicht unter das nach Pkt 10 EHVB versicherte Risiko, wenn die Kosten des Baues vierzigtausend Schilling oder mehr betragen. Es handelt sich hier nicht um eine Frage der Gefahrerhöhung, sondern um eine Risikobegrenzung.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 7/79
    Entscheidungstext OGH 03.05.1979 7 Ob 7/79
    Veröff: VersR 1981,268
  • 7 Ob 33/15a
    Entscheidungstext OGH 09.04.2015 7 Ob 33/15a
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080132

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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