Norm
ABGB §863Rechtssatz
Keine konkludente Willenserklärung bei einer auf unrichtiger Anwendung des KollV beruhenden (Über)Zahlung derart, daß für die Arbeitnehmer bei sorgfältiger Prüfung erkennbar war, daß der Arbeitgeber eine bloß vermeintlich bestehende Pflicht erfüllt, im Verhalten des Arbeitgebers also kein anderer Wille zum Ausdruck kam als der, eine von ihm (irrtümlich) vorausgesetzte Schuld zu erfüllen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014505Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021