Norm
ABGB §1447Rechtssatz
Es ist Sache des Beklagten, die Unmöglichkeit der von ihm verlangten Leistung zu behaupten und zu beweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0034226Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021