Norm
ABGB §364 ARechtssatz
Die zum Schutz des Nachbarn vor übermäßigen Einwirkungen von Nachbargrundstück aufgestellten Bestimmungen sind auch im Verhältnis zwischen einem Privatgrundstück und einer öffentlichen Straße anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010612Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.10.2010