Norm
ABGB §1431 GRechtssatz
Die Rückforderung des angeblich ohne Rechtsgrund Geleisteten ist, wenn das zugrundeliegende Rechtsverhältnis ein öffentlich - rechtliches ist, kein privatrechtlicher Anspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0033700Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.01.2022