Norm
ABGB §1052 ARechtssatz
Verweigert der Käufer sowohl die Annahme der Ware als auch die Kaufpreiszahlung, so ist er unbedingt - also ohne die Zug um Zug Einschränkung - zu verurteilen, weil er sich zugleich im Schuldnerverzug und Gläubigerverzug befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020035Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.06.2015