Norm
ABGB §867Rechtssatz
Bedarf es bei Kaufverträgen über bewegliche Sachen gem einem BMF Erl. der Mitwirkung des BMF, handelt es sich um eine die interne Willensbildung regelnde Verwaltungsverordnung, die auf die gesetzlich festgelegte Vertretungsmacht des Bundeskanzlers ( BM ) ohne Einfluß ist, sodaß das rechte Können uneingeschränkt bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014746Dokumentnummer
JJR_19790515_OGH0002_0050OB00766_7800000_002