Norm
ZPO §8Rechtssatz
Die rechtskräftige Bestellung - eines Kurators ohne Rücksicht auf prozessuale Vorschriften, die ein solches Tätigwerden ausschließen, - gibt dem Kurator nicht die Möglichkeit, Prozeßhandlungen vorzunehmen, auf die dann meritorisch einzugehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035294Dokumentnummer
JJR_19790515_OGH0002_0050OB00611_7900000_001