Norm
ABGB §326 ARechtssatz
Das Gericht muss in jedem Einzelfall nach freiem, pflichtgemäßen Ermessen prüfen, welche Anforderungen an die Sorgfalt des Erwerbers einer beweglichen Sache zu stellen sind, um das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit beurteilen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010168Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2018