Norm
ABGB §364aRechtssatz
Aufgabe des songenannten Realverzichtes ist es, eine Verpflichtung auszuschließen, und den Eigentümer des herrschenden Grundstückes vor einer im Nachbarrecht begründeten Verpflichtung zu befreien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010662Dokumentnummer
JJR_19790516_OGH0002_0010OB00614_7900000_001