Norm
StGB §21Rechtssatz
Für die Prognose genügt es, dass die Wahrscheinlichkeit einer einweisungsrelevanten neuerlichen Straffälligkeit nicht bloß gering ist; eine eminente Gefährlichkeit ist nicht Voraussetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090043Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009