Norm
ABGB §871 ARechtssatz
Wird der Vorlage einer Schlußrechnung von den Parteien vertraglich eine Erklärungsbedeutung zugemessen, so liegt eine Art fingierte Willenserklärung vor, die den Regeln über die Anfechtung von Willensmängeln unterliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014936Dokumentnummer
JJR_19790525_OGH0002_0080OB00522_7800000_001