Norm
StVO §1 Abs1Rechtssatz
Für ein Werksgelände ist es nicht maßgeblich, ob es als Verkehrsfläche mit oder ohne öffentlichen Verkehr beurteilt wird, da die StVO jedenfalls Anwendung findet, wenn abweichende besondere Bestimmungen nicht vorliegen (im ersteren Fall nach § 1 Abs 1 StVO im zweiten Fall nach § 1 Abs 2 StVO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0073117Dokumentnummer
JJR_19790525_OGH0002_0080OB00097_7900000_001