RS OGH 1979/5/29 4Ob34/79

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Veröffentlicht am 29.05.1979
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Norm

AngG §27 D
AngG §27 E1

Rechtssatz

Die Unterlassung der Ablieferung der zugesagten Verrechung eines Betrages während des Krankenstands kann eine Ordnungswidrigkeit aber insbesonders mangels weiterer Aufforderung zur Abrechnung keinen Entlassungsgrund darstellen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 34/79
    Entscheidungstext OGH 29.05.1979 4 Ob 34/79

Schlagworte

SW: Angestellte, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Krankheit, Erkrankung, Verzug, Verzögerung, wichtiger Grund

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0029247

Dokumentnummer

JJR_19790529_OGH0002_0040OB00034_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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