Norm
AngG §27 DRechtssatz
Die Unterlassung der Ablieferung der zugesagten Verrechung eines Betrages während des Krankenstands kann eine Ordnungswidrigkeit aber insbesonders mangels weiterer Aufforderung zur Abrechnung keinen Entlassungsgrund darstellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Krankheit, Erkrankung, Verzug, Verzögerung, wichtiger GrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0029247Dokumentnummer
JJR_19790529_OGH0002_0040OB00034_7900000_001