Norm
TabMG §14 Abs4Rechtssatz
Der Begriff "gleiche Absatzverhältnisse" ist nicht ident mit "gleiche Umsätze". Im Rahmen des Begriffes "gleiche Absatzverhältnisse" könne neben den Umsätzen noch durchaus andere Momente für die Einordnung herangezogen werden, so zB unterschiedliche Umsatzausweitungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0075615Dokumentnummer
JJR_19790529_OGH0002_0040OB00015_7900000_003