RS OGH 1979/5/30 6Ob598/79, 1Ob513/87

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Veröffentlicht am 30.05.1979
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Norm

EheG §49 A1a

Rechtssatz

Der Ehegatte ist verbunden, seiner Ehegattin jederzeit Auskunft über seinen jeweiligen Aufenthaltsort zu geben, wenn er monatelang den ehelichen Haushalt verläßt, ohne mit ihr darüber ein umfassendes Einverständnis erzielt zu haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0056116

Dokumentnummer

JJR_19790530_OGH0002_0060OB00598_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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