Norm
EheG §49 A1aRechtssatz
Der Ehegatte ist verbunden, seiner Ehegattin jederzeit Auskunft über seinen jeweiligen Aufenthaltsort zu geben, wenn er monatelang den ehelichen Haushalt verläßt, ohne mit ihr darüber ein umfassendes Einverständnis erzielt zu haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0056116Dokumentnummer
JJR_19790530_OGH0002_0060OB00598_7900000_001