Norm
ABGB §1090 IIcRechtssatz
Auch wenn der Hauseigentümer durch Jahrzehnte duldet, daß sein Kind mit Ehegatten im Haus lebt, Investitionen vornimmt oder auch verschiedene Arbeiten leistet, setzt das durchaus nicht zwingend eine vertragliche Rechtsgrundlage für die Hausbenützung voraus, sondern ist auch im Rahmen eines ungeregelten, sich aus dem verwandtschaftlichen Naheverhältnis ergebenden tatsächlichen Zustands denkbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020507Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020