RS OGH 1979/5/30 3Ob523/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1979
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Norm

ABGB §932 I
ABGB §1295 Abs1 Ib
ABGB §1302 B
ABGB §1422
VersVG §67

Rechtssatz

Wird der Händler für Mängelfolgeschäden aus dem Titel des eigenen pflichtwidrige und schuldhaften Verhaltens dem Letztverbraucher gegenüber leistungspflichtig und leistet der Versicherer des Händlers, so ist sein Anspruch gegen den Produzenten ein solcher gemäß § 1302 ABGB, also selbständiger Anspruch, der gemäß § 67 VersVG als Regreßanspruch auf den Versicherer übergegangen ist. Es liegt keine Einlösung der Schadenersatzforderung des Geschädigten vor (vgl Ohmeyer - Klang 2. Auflage VI 228 ff, Gschnitzer, ebendort 397, Ehrenzweig 2. Auflage II/1 104 f, Larenz Lehrbuch 11 I, § 32 I; anderer Meinung Koziol, Österreichisches Haftpflichtrecht I, 242).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018684

Dokumentnummer

JJR_19790530_OGH0002_0030OB00523_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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