RS OGH 1979/5/30 3Ob53/79

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Veröffentlicht am 30.05.1979
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Norm

EO §7 Bb1
EO §54 Abs1 Z2

Rechtssatz

Ist der Titel auf wiederkehrende und wie beim Unterhalt insbesondere auch zukünftige Leistungen gerichtet, müssen ihm neben dem Beginn der Leistungspflicht auch die Zeitabstände und Fälligkeitstermine der einzelnen wiederkehrenden Leistungen zweifelsfrei zu entnehmen sein.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 53/79
    Entscheidungstext OGH 30.05.1979 3 Ob 53/79
    EFSlg 34550

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0000576

Dokumentnummer

JJR_19790530_OGH0002_0030OB00053_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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