Norm
Rechtssatz
Die Frage, ob der Tatort (auch) im Inland (§ 62 StGB) liegt, ist nach § 67 StGB zu beantworten, dann ist erst zu prüfen, welches inländische Gericht gemäß § 51 ff örtlich zuständig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer