- 4 Ob 529/79
Entscheidungstext OGH 12.06.1979 4 Ob 529/79
- 6 Ob 734/82
Entscheidungstext OGH 13.10.1982 6 Ob 734/82
Vgl; Beisatz: Die von Gemeindefunktionären wiederholt geäußerte Absicht der Gemeinde, einen Privatweg für öffentlich zu erklären, verhindert eine auffallende Sorglosigkeit. (T1)
- 1 Ob 802/82
Entscheidungstext OGH 12.01.1983 1 Ob 802/82
nur: Das Vorliegen einer auffallenden Sorglosigkeit ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. (T2)
- 6 Ob 684/83
Entscheidungstext OGH 12.01.1984 6 Ob 684/83
nur T2; Beisatz: Hier: Ankauf einer Liegenschaft. (T3)
- 1 Ob 649/84
Entscheidungstext OGH 08.10.1984 1 Ob 649/84
Auch
- 7 Ob 540/87
Auch; Beis wie T3; Veröff: SZ 60/43 = RZ 1988/61 S 225
- 7 Ob 602/88
nur T2
- 4 Ob 633/88
- 8 Ob 584/88
nur T2; Veröff: RZ 1989/45 S 120
- 8 Ob 502/89
nur T2
- 1 Ob 585/89
- 8 Ob 603/92
nur T2; Beisatz: Sie kann insbesondere auch dann gegeben sein, wenn der Antragsteller eine Widmungsänderung hinsichtlich seiner Liegenschaft durchzuführen beabsichtigt, wodurch ein Bedarf nach einer Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz, allenfalls auch in einer neuen, erweiterten Form, hervorgerufen wird. (T4)
- 6 Ob 585/94
nur T2
- 1 Ob 559/94
nur T2
- 1 Ob 593/94
nur T2
- 3 Ob 2045/96y
Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 2045/96y
nur T2
- 5 Ob 200/98t
nur T1
- 6 Ob 294/98y
nur T2
- 8 Ob 195/99f
nur T2
- 2 Ob 229/00s
nur T2
- 1 Ob 250/00x
nur T2
- 2 Ob 64/00a
nur T2; Beisatz: Ob der Antrag auf Einräumung eines Notweges wegen Vorliegens einer auffallenden Sorglosigkeit unzulässig ist, ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und kann daher eine erhebliche Rechtsfrage nicht darstellen. (T5)
- 1 Ob 123/01x
- 9 Ob 112/02i
nur T2; Beis wie T5
- 7 Ob 208/02t
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Vor Jahren nicht angenommenes Anbot eines anderen Grundnachbarn, einen Weg zum öffentlichen Gut einzuräumen. (T6)
- 3 Ob 183/03p
Auch; nur T2; Veröff: SZ 2003/113
- 5 Ob 1/04i
Vgl auch; nur T2; Beisatz: Die Frage, ob der Mangel der Wegverbindung auf eine auffallende Sorglosigkeit zurückgeht, ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. (T7)
- 7 Ob 175/04t
nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7
- 6 Ob 96/06w
nur T2
- 8 Ob 15/08a
Auch; nur T2; Beis ähnlich wie T7
- 8 Ob 97/13t
Entscheidungstext OGH 28.10.2013 8 Ob 97/13t
nur T2
- 6 Ob 36/16m
Entscheidungstext OGH 30.03.2016 6 Ob 36/16m
Auch; Beis wie T5
- 5 Ob 221/16k
Entscheidungstext OGH 19.12.2016 5 Ob 221/16k
Auch; nur T2
- 1 Ob 216/17x
nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7; Beisatz: Dabei kommt es überdies ausschließlich auf das Verhalten vor Einleitung des Notwegeverfahrens an. (T8)
Beisatz: Hier: Versorgung eines in einem Skigebiet im alpinen Gelände gelegenen Selbstbedienungsrestaurants. (T9)
- 5 Ob 93/18i
nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7
- 4 Ob 182/19x
nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7
- 1 Ob 45/20d
nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Der Antragsteller und sein Vater durften aufgrund einer Vereinbarung davon ausgehen, dass ein vertraglich eingeräumtes uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht über das Grundstück des Antragsgegners zu Gunsten ihrer Liegenschaft bestehe. (T10)
- 4 Ob 56/20v
Vgl; nur T2; Beis wie T5; Beis wie T7
- 4 Ob 74/21t
Entscheidungstext OGH 22.06.2021 4 Ob 74/21t
Beis nur wie T7