Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Der Leasingnehmer ist, anders als der Käufer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache, bei Beschädigung des Leasinggegenstandes nicht unmittelbar Geschädigter, sein Schaden ist nicht ersatzfähiger Drittschaden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019382Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.03.2021