Norm
NWG §4 Abs3Rechtssatz
Eine während des Verfahrens und in dessen Kenntnis vom Antragsgegner auf der Notweg-Trasse vorgenommene Bauführung (hier: Garage) steht der Einräumung des beantragten Notweges nicht entgegen, sondern ist nur bei der Vornahme der Interessenabwägung (§ 2 Abs 1 NWG, erster Halbsatz) zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0071200Dokumentnummer
JJR_19790612_OGH0002_0040OB00529_7900000_003