RS OGH 1979/6/13 3Ob66/79, 3Ob41/90, 3Ob149/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1979
beobachten
merken

Norm

EO §54
EO §353 IIA
EO §358

Rechtssatz

Ist auch nach Einvernehmung des Verpflichteten und Einholung eines Sachverständiger-Gutachtens nicht klar, daß die Handlungen, zu deren Vornahme die verpflichtete Partei ermächtigt werden will, durch den Exekutionstitel gedeckt sind, dann gereicht dies stets dem betreibenden Gläubiger zum Nachteil.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0001964

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten