RS OGH 1979/6/20 3Ob62/79

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Veröffentlicht am 20.06.1979
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Norm

EO §7 Ea
EO §7 Eb

Rechtssatz

Entscheidet das Titelgericht über einen Exekutionsantrag, so ist auch die Voraussetzung der formellen Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels, unabhängig vom allfälligen Vorliegen einer Vollstreckbarkeitsbestätigung, auf Grund des Titelaktes zu prüfen. Das Gericht hat hiebei die Rechtswirksamkeit der - formell in unbedenklicher Weise ausgewiesenen - Zustellung des Exekutionstitels an den Schuldner nur zu überprüfen, wenn nach der Aktenlage dennoch Bedenken gegen die Rechtswirksamkeit der Zustellung des Exekutionstitels bestehen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 62/79
    Entscheidungstext OGH 20.06.1979 3 Ob 62/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0001574

Dokumentnummer

JJR_19790620_OGH0002_0030OB00062_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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