Norm
ABGB §881 IDRechtssatz
Kalkuliert der kaskoversicherte Versicherungsnehmer die Miete für den von ihm vermieteten versicherten PKW unter Berücksichtigung des von ihm abgeschlossenen Versicherungsvertrages, so schließt er auch dann nicht zu Lasten des Versicherers und zu Gunsten des Mieters ab, wenn er die Kalkulationen des Mietzinses gegenüber dem Mieter derart aufschlüsselt, dass diesem die Versicherungsprämie als eine Kalkulationsgrundlage erkennbar wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017948Dokumentnummer
JJR_19790621_OGH0002_0070OB00033_7900000_001