RS OGH 1979/6/21 12Os26/79, 11Os50/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.1979
beobachten
merken

Norm

StGB §15 C2
StGB §127 B3

Rechtssatz

Insgesamt Diebstahlsversuch, wenn ein Teil der Beute, die der Täter zu stehlen beabsichtigte, noch nicht abtransportiert wurde, sondern sich an Ort und Stelle befindet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090830

Dokumentnummer

JJR_19790621_OGH0002_0120OS00026_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten