Norm
StGB §15 C2Rechtssatz
Insgesamt Diebstahlsversuch, wenn ein Teil der Beute, die der Täter zu stehlen beabsichtigte, noch nicht abtransportiert wurde, sondern sich an Ort und Stelle befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090830Dokumentnummer
JJR_19790621_OGH0002_0120OS00026_7900000_001