Norm
UWG §9aRechtssatz
Dem Hinweis auf die Möglichkeit, den Spielkupon auch nachzuzeichnen, kommt keine rechtliche Bedeutung zu, weil eine solche "Ausweichmöglichkeit" so lange nicht als rechtlich gleichwertig angesehen werden kann, als sie zusätzlichen Zeitaufwand oder Geldaufwand erfordert oder im Vergleich zum Erwerb der Ware umständlicher ist, sodass sie regelmäßig weder in Anspruch genommen werden kann noch tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0079797Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008