Norm
§28 UWGRechtssatz
Ist die zwar gegebene Ausweichmöglichkeit, sich den in der Zeitung abgedruckten "offiziellen Wahlschein" anderweitig zu verschaffen, umständlicher, beschwerlicher und zeitaufwendiger als der Kauf einer Zeitung und das Ausschneiden des darin befindlichen Wahlscheines, so handelt es sich in Wahrheit nur um den Versuch der Umgehung der Vorschriften des § 28 UWG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080031Dokumentnummer
JJR_19790626_OGH0002_0040OB00328_7900000_002