Norm
ABGB §140 CbRechtssatz
Für die Annahme eines Verschuldens des Unterhaltsberechtigten am Scheitern einer angemessenen Berufsausbildung ist wesentlich, ob der schulische Mißerfolg aus der (einseitigen) Begabungsstruktur oder doch wesentlich aus der psychischen Belastung durch die problematische familiäre Situation (geschiedene Eltern) und den dadurch notwendigerweise verbundenen Mangel an genügender persönlicher Zuwendung und häuslicher Lernbetreuung wie auch durch pubertätsbedingte Schwierigkeiten erklärbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0047629Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2013