RS OGH 1979/6/26 4Ob308/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1979
beobachten
merken

Norm

UWG §28

Rechtssatz

Auch bei der Beurteilung des glücksspielartigen Warenvertriebes kommt es nicht darauf an, für wen die vom Veranstalter ausgesetzten Preise im Einzelfall bestimmt sind. Ein Zeitungswerbespiel, dessen Gewinne nach dem Inhalt der Ausschreibung nicht, wie sonst üblich, den durch ihre Einsendungen teilnehmenden Käufern des Blattes, sondern ganz bestimmten, gerade durch diese Einsendungen ermittelten dritten Personen zukommen sollen, fällt somit unter § 28 UWG, sofern auch die übrigen Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle erfüllt sind.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 308/79
    Entscheidungstext OGH 26.06.1979 4 Ob 308/79
    Beisatz: "Steirischer Gasthaus-Grand-Prix" der Steirischen Kronenzeitung. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0079815

Dokumentnummer

JJR_19790626_OGH0002_0040OB00308_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten