Norm
ZPO §261 Z6Rechtssatz
Die Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Überweisungsbeschluß ist gegeben, wenn das Gericht ohne Antrag einer Partei eine längst geheilte Unzuständigkeit aufgreifen wollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0039892Dokumentnummer
JJR_19790626_OGH0002_0020OB00532_7900000_002