Norm
ZPO §15 Abs1 B1Rechtssatz
Die Entscheidung über den gegen die vom Erstgericht angeordnete Verfahrensunterbrechung erhobenen Rekurs hat die Interessen sämtlicher zur einheitlichen Streitpartei zusammengefaßten Streitgenossen unter Bedachtnahme auf ein zu unterstellendes einheitliches Parteiinteresse zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035413Dokumentnummer
JJR_19790627_OGH0002_0060OB00659_7900000_003