Norm
AKHB Art8 Abs1 Z1Rechtssatz
Auch wenn sich um Unfallsort anwesende Personen bereits des Verletzten angenommen haben, besteht für den Kraftfahrzeuglenker, der den Unfall verursacht hat, die Verpflichtung sich davon zu überzeugen, ob die von diesen gewährte Hilfe auch zweckmäßig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0074498Dokumentnummer
JJR_19790628_OGH0002_0070OB00031_7900000_001