- 5 Ob 637/79
Entscheidungstext OGH 03.07.1979 5 Ob 637/79
Veröff: EFSlg 33480
- 3 Ob 660/79
Entscheidungstext OGH 19.03.1980 3 Ob 660/79
Veröff: EFSlg 35868
- 3 Ob 585/80
Entscheidungstext OGH 25.03.1981 3 Ob 585/80
- 2 Ob 536/81
Entscheidungstext OGH 20.10.1981 2 Ob 536/81
Vgl; Beisatz: Das Besuchsrecht ist grundsätzlich so zu gestalten, dass ein intensiver Kontakt mit dem Kind ermöglicht wird. Daraus folgt aber noch nicht, dass der Vater berechtigt sein muss, seine Kinder während der Weihnachtsfeiertage zu sich zu nehmen. (T1)
- 1 Ob 595/82
Entscheidungstext OGH 21.04.1982 1 Ob 595/82
- 1 Ob 610/82
Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 610/82
- 1 Ob 642/83
Entscheidungstext OGH 15.06.1983 1 Ob 642/83
Veröff: AnwBl 1983,719 (Grass)
- 7 Ob 563/84
Entscheidungstext OGH 10.05.1984 7 Ob 563/84
Auch
- 3 Ob 533/85
Auch; Beisatz: Nur bei einem regelmäßigen Zusammenkommen kann ein enger Kontakt aufgebaut oder erhalten werden. Der Abstand zwischen den einzelnen Gelegenheiten zur Ausübung des persönlichen Verkehrs soll nicht zu groß sein. (T2)
- 6 Ob 625/86
Vgl; Beisatz: Es entspricht grundsätzlich dem Interesse eines Heranwachsenden, in einer seiner Entwicklung gemäßen Weise über seine blutsmäßige Abstammung unterrichtet zu werden und die Möglichkeit zu erhalten, über seinen leiblichen Vater ein auf eigenem Erleben und Empfinden beruhendes Bild zu gewinnen (hier: Beginn des aufzubauenden persönlichen Verkehrs). (T3)
- 6 Ob 684/86
- 8 Ob 695/86
- 8 Ob 568/88
Entscheidungstext OGH 26.05.1988 8 Ob 568/88
- 7 Ob 678/88
Auch
- 4 Ob 626/88
- 6 Ob 648/89
- 8 Ob 596/91
Vgl auch; Beisatz: Das Besuchsrecht soll die Verbundenheit zwischen dem Kind und dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil herstellen oder bewahren. Eigeninteressen eines Elternteils, aber auch nacheheliche Konflikte der Eltern haben dabei zurückzutreten. (T4)
- 9 Ob 71/01h
- 9 Ob 201/02b
Auch
- 3 Ob 264/03z
Vgl auch; Beisatz: Es entspricht der allgemein anerkannten psychologischen und soziologischen Erkenntnis, dass die Aufrechterhaltung ausreichender persönlicher Kontakte zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, für die weitere Entwicklung des Kindes von besonderer Bedeutung ist. (T5)
- 7 Ob 285/04v
- 8 Ob 33/06w
- 8 Ob 73/06b
- 2 Ob 26/07y
Vgl; Beis wie T3
- 2 Ob 21/09s
Vgl; Vgl Beis wie T1; Vgl Beis wie T2; Vgl Beis wie T3; Vgl Beis wie T5; Beisatz: Das Besuchsrecht muss eine gewisse Intensität haben, um seinem Zweck, der Herstellung eines Naheverhältnisses, gerecht zu werden. (T6)
- 1 Ob 157/09h
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Provisorialmaßnahmen nach § 107 Abs 2 AußStrG sind daher bereits dann zulässig, wenn eine Entfremdungsgefahr droht. (T7)
- 1 Ob 74/10d
- 2 Ob 19/11z
Vgl auch; Vgl Beis wie T7; Beisatz: Eine weitgehende Entfremdung zwischen Kind und Elternteil widerspricht dem Kindeswohl, sodass grundsätzlich eine möglichst rasche, wenngleich behutsame Anbahnung von Besuchskontakten im Interesse des Kindes geboten ist. Ein dringendes Regelungsbedürfnis besteht gerade in jenen Fällen, in denen bereits eine gewisse Entfremdung eingetreten ist. (T8)
- 6 Ob 182/16g
Entscheidungstext OGH 29.11.2016 6 Ob 182/16g
Beis wie T2; Beis wie T6
- 3 Ob 66/17b
Entscheidungstext OGH 10.05.2017 3 Ob 66/17b
- 1 Ob 136/17g
Entscheidungstext OGH 30.08.2017 1 Ob 136/17g
- 3 Ob 159/17d
- 9 Ob 46/17f
Beis wie T6; Veröff: SZ 2018/22
- 8 Ob 139/18a
Beis wie T6
- 1 Ob 58/20s
- 4 Ob 78/20d
Vgl
- 8 Ob 47/21a
Entscheidungstext OGH 29.04.2021 8 Ob 47/21a
Beis wie T6; Beisatz: Deshalb hat auch der andere Elternteil dazu beizutragen. (T9)