RS OGH 1979/7/5 12Os63/79, 14Os150/87

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Veröffentlicht am 05.07.1979
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Norm

StGB §211 Abs2

Rechtssatz

Verführen - Einwirken auf den Willen der Person, wobei jedoch Gewalt als Begehungsmittel ausscheidet.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 63/79
    Entscheidungstext OGH 05.07.1979 12 Os 63/79
    Veröff: ÖJZ-LSK 1979/317
  • 14 Os 150/87
    Entscheidungstext OGH 02.12.1987 14 Os 150/87
    Vgl; Beisatz: Als Mittel der Verführung kommen außer Zureden, Hervorkehren des Autoritätsverhältnisses, einleitende Sexualhandlungen und dergleichen auch drohende Äußerungen und selbst Gewalt in Betracht; die beiden letztbezeichneten Mittel dürfen jedoch keinen die Selbstbestimmung in rechtlich relevanter Weise beeinträchtigenden Grad erreichen, weil eine mit solchen Mitteln erfolgte Willensbeugung schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht als Verführung bezeichnet werden kann. (T1) Veröff: SSt 58/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095165

Dokumentnummer

JJR_19790705_OGH0002_0120OS00063_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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