Norm
PornG §1 ARechtssatz
Für die Frage des absolut unzüchtigen Charakters einer Darstellung ist deren (geringer) Umfang im Vergleich zum Gesamtumfang des betroffenen Druckwerkes ohne Bedeutung, soferne ein entsprechender Auffälligkeitswert und damit die propagandistische Wirkung gewahrt bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0087411Dokumentnummer
JJR_19790705_OGH0002_0130OS00045_7900000_002