EKMR 6.7.1979, Beschw Nr 8269/78
Zulassung einer Beschwerde vor der EKMR mit der ein Beschluß nach § 42 StGB bekämpft wird, wogegen der Beschwerdeführer behauptet überhaupt unschuldig zu sein.
Veröff: EuGRZ 1979,623
Vgl auch; Veröff: EuGRZ 1982,297