Norm
RAO §9 Abs2Rechtssatz
Die Treuepflicht des Anwaltes gegenüber seinem Klienten geht über die Zeit nach Beendigung des Mandatsverhältnisses hinaus. Es muss auch der Anschein einer Verletzung der Treuepflicht durch den Anwalt vermieden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0072359Dokumentnummer
JJR_19790709_OGH0002_000BKD00028_7900000_002