Norm
EWG-Abk allgRechtssatz
Das Entstehen und die Ausübung von Urheberrechten im weiteren Sinn - jedenfalls insoweit, als die dabei vereinbarten Beschränkungen über den Inhalt des Schutzrechtes nicht hinausgehen - unterliegen nicht dem "Globalabkommen"; insbesondere wird § 16 Abs 3 UrhG von § 5 Abs 2, § 24 Abs 2 KartG in keiner Weise überlagert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0060323Dokumentnummer
JJR_19790710_OGH0002_0040OB00302_7900000_002