Norm
ArbVG §34 Abs2Rechtssatz
Wird ein Betriebsrat - Mitglied nach bescheidmäßiger Feststellung des Vorliegens eines einheitlichen Betriebes von einem bisher als selbständig nunmehr als unselbständig zu wertenden Betriebsteil versetzt, liegt kein Ausscheiden im Sinne des § 64 Abs 1 Z 3 ArbVG (unter Ablehnung Spielbüchler, DRA 1979,207 f) vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0051191Dokumentnummer
JJR_19790710_OGH0002_0040OB00048_7900000_006