Norm
ABGB §1295 IId3Rechtssatz
Ein Cafehausbesitzer ist verpflichtet, nach einem den ganzen Tag über anhaltenden Schneefall (der Schneezuwachs betrug von sieben Uhr bis zweiundzwanzig Uhr ca fünfzehn Zentimeter), abends nochmals den sehr stark begangenen Gehsteig zu bestreuen, wenn sich unter der Neuschneedecke bekanntermaßen eine alte Glatteisschichte befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0023222Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.12.2011