RS OGH 1979/7/13 1Ob659/79 (1Ob661/79), 6Ob526/86, 6Ob708/89, 8Ob169/01p, 6Ob126/20b

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Veröffentlicht am 13.07.1979
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Norm

ZPO §1 Ba
ZPO §6

Rechtssatz

Die Prozeßfähigkeit einer Partei muß nur im Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht an den Rechtsanwalt gegeben gewesen sein, ihr späterer Verlust während des Rechtsstreites ist ohne Belang.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035154

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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