Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Der Rechtsanwalt, der in der gleichen Strafsache einmal die Strafanzeige gegen den Beschuldigten eingebracht hat und andererseits in dieser Sache dann die Verteidigung des Beschuldigten übernommen hat, hat einen "echten Frontwechsel" vorgenommen und das Disziplinarvergehen der Doppelvertretung begangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0055313Dokumentnummer
JJR_19790716_OGH0002_000BKD00023_7900000_002