RS OGH 1979/7/17 9Os88/79, 11Os116/79, 12Os169/85, 11Os132/14t (11Os133/14i), 14Os56/20x

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Veröffentlicht am 17.07.1979
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Norm

WaffG 1986 §11 Abs1 Z6

Rechtssatz

Totschläger sind biegsame, an einem Ende durch Metall oder ähnlich gewichtetes Massivmaterial beschwerte Schlaggeräte, welche die menschliche Hiebenergie durch den Schleudereffekt zu einer erheblichen, zielbaren Auftreffenergie steigern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0082026

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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