Norm
EO §400Rechtssatz
Vor Ausfolgung der Kaution bedarf es einer ausdrücklichen Aufhebung der EV, auch wenn sie nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt bewilligt wurde dieser Zeitpunkt bereits eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005651Dokumentnummer
JJR_19790719_OGH0002_0060OB00677_7900000_003