Norm
StPO §254 Abs2Rechtssatz
Besichtigung des Tatorts durch den Vorsitzenden vor der Hauptverhandlung entspricht nicht einem beantragten Lokalaugenschein, bei dem alle Mitglieder des Senats die Möglichkeit einer eigenen Meinungsbildung haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0098205Dokumentnummer
JJR_19790806_OGH0002_0090OS00123_7900000_001